Campen und Zelten am Kuhsee

Campen und Zelten am Kuhsee

Am Kuhsee gibt es keinen offiziellen Campingplatz. Hier fassen wir zusammen, was für das Zelten auf den Liegewiesen und für das Abstellen von Wohnwagen oder Wohnmobilen auf den Parkplätzen gilt.

Zelten auf den Liegewiesen

Die Liegewiesen am Kuhsee sind als Tages-Erholungsfläche angelegt, nicht als Zeltplatz. Für das Aufstellen von Zelten oder Wohnwagen sowie für das Übernachten im Freien gibt es dort keine Erlaubnis.

Die Stadt Augsburg verbietet in ihrer Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen ausdrücklich „das Aufstellen von Zelten und Wohnwagen“ sowie „das Nächtigen“ (§ 3 Abs. 3 Nr. 3 und 4). Diese Satzung gilt formal für die städtischen Grünanlagen und nimmt Badeanstalten ausdrücklich aus – trotzdem gibt es an keiner Stelle eine eigene Regelung, die Camping oder Übernachten am Kuhsee erlauben würde: Die Liegewiesen sind ausschließlich für den Tagesbetrieb vorgesehen, Toiletten sind zwar vorhanden, Duschmöglichkeiten oder eine Ver- und Entsorgungsstation für Camping gibt es dort aber nicht. Wer campen möchte, sollte einen der regulären Campingplätze in der Region nutzen.

Liegewiese am Kuhsee

Wohnwagen und Wohnmobile auf den Parkplätzen

Auf den beiden Parkplätzen am Kuhsee (Nord und Süd) dürfen Wohnmobile grundsätzlich wie jedes andere Fahrzeug parken. Es handelt sich aber um normale Tagesparkplätze ohne Schranken, Ver- und Entsorgungsstation oder Stromanschluss – einen ausgewiesenen Wohnmobilstellplatz mit entsprechender Infrastruktur gibt es am Kuhsee nicht.

Rechtlich gilt in Deutschland allgemein: Ein Wohnmobil darf wie jedes andere Fahrzeug auf öffentlichen Parkplätzen parken, auch über Nacht darin zu schlafen ist grundsätzlich erlaubt. Verboten ist dagegen das eigentliche „Campieren“ – also zum Beispiel das Ausfahren der Markise oder das Aufstellen von Campingstühlen, Tischen oder anderem Zubehör außerhalb des Fahrzeugs. Kommunen können zudem per Beschilderung eigene Einschränkungen festlegen, etwa Zeitlimits oder ein grundsätzliches Verbot für Wohnmobile.

Für die Kuhsee-Parkplätze liegt uns keine eigene, gesondert ausgewiesene Regelung vor. Wer dort länger stehen oder übernachten möchte, sollte sich vor Ort unbedingt an die aktuelle Beschilderung halten und im Zweifel bei der Stadt Augsburg nachfragen, da Parkregelungen kurzfristig angepasst werden können.

Parkplatz am Kuhsee

Quellen

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