Hunde am Kuhsee

 

Viele Hundebesitzer fragen sich, ob das Ausführen des besten Freundes am Kuhsee eigentlich erlaubt ist. Hier die Antwort:

Das Mitführen von Hunden ist am Kuhsee grundsätzlich erlaubt. Geregelt ist dies in der „Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen in Augsburg“, die Sie auf der auf der Website der Stadt Augsburg finden:

§4 Mitführen von Hunden und anderen Tieren

  1. Wer in den Grünanlagen Hunde oder andere Tiere mitführt, hat dies so zu tun, dass andere Benutzer nicht gefährdet, geschädigt oder belästigt und dieGrünanlagen nicht verunreinigt oder beschädigt werden.
  2. Auf besonders gekennzeichneten Flächen sind Hunde an einer höchstens 200 cm langen Leine zu führen. Diese Flächen werden in einem jedermann einsehbaren öffentlichen Verzeichnis nachrichtlich geführt.
  3. Hunde dürfen auf Spielplätzen nicht mitgeführt und nicht laufengelassen werden.
  4. Hunde dürfen auf Blumenschmuckpflanzungen nicht laufengelassen werden.
  5. In der Zeit vom 01.04. bis 31.10. dürfen Hunde auf Liegeflächen im Bereich der Naherholungsgebiete nicht mitgenommen oder laufen gelassen werden. Auf den an Liegeflächen vorbeiführenden Wegen in diesem Bereich sind Hunde an einer höchstens 200 cm langen Leine zu führen.
  6. Von den Verboten der Absätze 2 bis 5 sind ausgenommen Dienst-, Rettungs-, Jagd- und Blindenhunde bei ihrem zweck-entsprechenden Einsatz

Quelle: http://www.augsburg.de/fileadmin/www/dat/02ra/verwaltungswegweiser/670/pdf/670_Gruenanlagensatzung.pdf (bitte geben Sie mir Bescheid, falls der Link nicht funktioniert – Kontaktformular)

 
Am Kuhsee gibt es mehrere Hundekotstationen, an denen Sie Hundekotbeutel bekommen und entsorgen können.




An Spielplätzen besteht Leinenpflicht für den Vierbeiner.

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